Buchstabe K

Von Klageerzwingungsverfahren über Körperverletzung bis hin zu Kriminalprognose.

Und ja: Diese Aufstellung ersetzt keine Rechtsberatung durch einen Anwalt. Für Richtigkeit und Vollständigkeit werden keine Haftung und kein Gewähr übernommen.

= Das Außervollzugsetzen eines Haftbefehls kann durch eine Kaution (Sicherheitsleistung ) erwirkt werden. Gesetzlich geregelt ist die Sicherheitsleistung in § 116 a StPO.

Die Sicherheitsleistung wird nach Art und Höhe vom Gericht / vom Richter nach freiem Ermessen bestimmt und kann

– in barem Geld,

– in Wertpapieren,

– durch Pfandbestellung oder

– durch Bürgschaft geeigneter Personen

erfolgen.

 

Durch Sicherheitsleistung kann vor allem dem Haftgrund der Fluchtgefahr entgegengewirkt werden. Wird die Kaution (auch in Teilen) von Mitgliedern der Familie entrichtet, so ist dies ein Anzeichen für gefestigte familiäre Bindungen des Beschuldigten.

Entzieht sich der Beschuldigte dem Verfahren trotz Sicherheitsleistung,  so verfällt die hinterlegte Sicherheitsleistung gem. § 124 StPO an die Staatskasse.

= ist bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft eine Anzeige gegen eine bestimmte Person eingegangen, ergibt sich jedoch im Ermittlungsverfahren kein hinreichender Tatverdacht, kann der Verletzte durch eine Beschwerde nach § 172 Abs. 1 StPO (Vorschaltbeschwerde) das Klageerzwingungsverfahren einleiten. Antragsberechtigt ist, wer den förmlichen Strafantrag gestellt hat (§ 171 StPO) und zugleich der durch die Tat Verletzte ist.

Das Verfahren unterteilt sich in 3 Stufen. Dem Antrag auf ein Klageerzwingungsverfahren muss der Strafantrag gem. §§ 171, 158 StPO vorausgehen, ebenso die fristgebundene Vorschaltbeschwerde an den Generalstaatsanwalt. Das Oberlandesgericht entscheidet durch begründeten Beschluss und kann weitere Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft anordnen. Ein Klageerzwingungsverfahren kann wiederholt werden, sofern neue Tatsachen oder Beweismittel vorgelegt werden können.

Diese Vorschriften dienen der Überprüfung der staatsanwaltschaftlichen Entscheidung zur Einstellung und sichern damit das Legalitätsprinzip. Um dieses Verfahren in Gang zu bringen muss der Antragsteller (der zugleich der durch eine Straftat Verletzte ist) innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Einstellung der Ermittlungen die Beschwerde an den vorgesetzten Beamten der Staatsanwaltschaft richten, um der Behörde die Möglichkeit zur Abhilfe zu geben indem sie das Verfahren wieder aufnimmt.

Dem Klageerzwingungsverfahren geht häufig ein Ermittlungserzwingungsverfahren voraus.

= ist das aus mehreren Mitgliedern (ausschließlich Berufsrichtern oder Berufsrichtern und ehrenamtlichen Richtern) bestehende, durch Abstimmung entscheidende Gericht (z.B. Kammer, Senat) im Gegensatz zum Einzelrichter.

= einfache oder auch leichte Körperverletzung wird im Strafrecht der Grundtatbestand der Körperverletzung genannt. Voraussetzung für eine Körperverletzung ist, dass die körperliche Unversehrtheit einer Person durch eine andere beeinträchtigt wurde. Die einfache Körperverletzung ist nach StGB nur mit einhergehendem Vorsatz möglich und zieht eine nachhaltige körperliche Verletzung des Opfers oder einen pathologischen Zustand nach sich. Sowohl die Verletzung als auch der evtl. pathologische Zustand sind regelmäßig mit einem Heilungsprozess verbunden. Platzwunden, Prellungen und andere Schädigungen sind Zeichen einer einfachen Körperverletzung. Eine psychische Körperverletzung ist nur dann gegeben, wenn der Täter durch sein Handeln einen pathologischen, also krankhaften Gesundheitszustand beim Opfer hervorruft.

= wer einen Unfall verursacht und hierbei andere Beteiligte verletzt, begeht fast regelmäßig eine fahrlässige Körperverletzung. Das Augenmerkt ist hierbei auf „fahrlässig“ zu legen – es darf also keine Absicht hinter dem Unfall stecken. Erhebliche Folgen einer fahrlässigen Körperverletzung haben (natürlich) keinen Einfluss darauf, dass sie fahrlässig (aus Dummheit?!) begangen wurde, eine Steigerung der fahrlässigen Körverletzung zur „fahrlässig schweren“ oder „fahrlässig gefährlichen“ Körperverletzung findet nicht statt.

= ist eine Steigerung der einfachen Körperverletzung (§ 223 StGB) deren Gefährlichkeit sich entweder durch eine bestimmte Begehungsweise (u. a. hinterlistig oder mit jemandem gemeinschaftlich) oder durch die Wahl eines Tatmittels (u. a. Gift oder andere gesundheitsschädliche Stoffe, Waffen oder gefährliche Werkzeuge) auszeichnet.

= zeichnet sich durch außerordentlich schwerwiegende Folgen aus. Anders als bei der gefährlichen Körperverletzung wird nicht die Gefährlichkeit der Begehung besonders bestraft sondern weitreichende Tatfolgen, wie der Verlust bestimmter Sinnes- oder Körperfunktionen oder der Verlust oder die dauerhafte Gebrauchsunfähigkeit eines wichtigen Körpergliedes wie Arme, Beine oder Finger.

= die sog. Kostengrundentscheidung bestimmt, wer die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten zu tragen hat. Letztendlich hängt die Frage, wer die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, vom Ausgang des Verfahrens ab. Zu den Kosten des Verfahrens zählen u. a. die Gebühren und Auslagen der Staatskasse wie die Vergütung eines Pflichtverteidigers, die Kosten zur Vorbereitung der öffentlichen Klage, die Kosten evtl. Gutachter sowie die Kosten der Strafvollstreckung. Nicht zu den Kosten des Verfahrens zählen die notwendigen Auslagen eines Beteiligten wie Fahrtkosten, Vergütung des Zeitaufwands, Honorar des Strafverteidigers etc.

Nach § 465 Abs.1 StPO trägt der Verurteilte die Verfahrenskosten und seine eigenen notwendigen Auslagen. Da zu den Verfahrenskosten auch die Kosten für den Pflichtverteidiger fallen, hat der Verurteilte der Staatskasse auch diese zu ersetzen. Dem Verurteilten werden ferner die dem evtl. Privatkläger und dem evtl. Nebenkläger erwachsenen notwendigen Auslagen auferlegt.  Bei einer Verurteilung im Jugendstrafverfahren bietet  § 74 JGG eine Ausnahme, da hier davon abgesehen werden kann – aber nicht muss, wenn auch häufig wird – dem Angeklagten Kosten und Auslagen aufzuerlegen.

Wird der Angeklagte freigesprochen, trägt die Staatskasse die Verfahrenskosten sowie die notwendigen Auslagen. Bei einem Teilfreispruch findet eine entsprechende Quotelung statt. Die Kostentragungspflicht besteht daher in dem Umfang, soweit der Angeklagte verurteilt wurde.

Stellt die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren nach § 170 Abs.2 StPO, also wenn der hinreichende Tatverdacht fehlt, ein, trägt jeder seine notwendigen Auslagen selbst.

Ist die Hauptentscheidung nur beschränkt anfechtbar oder unanfechtbar, ist auch die Kostenentscheidung unanfechtbar. In sonstigen Fällen ist gemäß § 464 Abs.3 StPO grundsätzlich die sofortige Beschwerde zulässig. Voraussetzung hierfür ist aber gemäß § 304 Abs. 3 StPO, dass der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt. Die sofortige Beschwerde ist innerhalb einer Frist von einer Woche ab Bekanntgabe der Entscheidung bei dem Gericht einzulegen, dass die angefochtene Entscheidung erlassen hat. Sie kann entweder isoliert oder zusammen mit einem Rechtsmittel gegen die Hauptentscheidung erhoben werden. Eine sich der Entscheidung über diese Beschwerde anschließende weitere Beschwerde ist dann nicht mehr möglich (§ 310 Abs. 2 StPO).

= ist nach § 265b StGB nur im geschäftlichen Bereich möglich. Aber auch Privatpersonen gehen bei einem Betrug im Zusammenhang mit einer Kreditvergabe nicht straflos aus, hier kann sich eine Strafbarkeit aus § 263 StGB ergeben.

Der Gesetzgeber fasst den Kreditbetrug viel weiter als den „einfachen“ Betrug, da die Erfüllung des Tatvorwurfs nicht von einer tatsächlichen Vermögensverfügung oder einem realisierten Vermögensschaden beim Kreditgeber (meist ein Kreditinstitut oder eine Versicherung) abhängig ist. Ausschlaggebend ist, dass das Täterunternehmen bei der Aushandlung der Kreditkonditionen unvollständige oder unrichtige Angaben macht. Darunter fällt die Vorlage von unrichtigen oder unvollständigen Unterlagen vor allem hinsichtlich der Vermögenslage, Bonität und Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers (Unternehmen oder Betrieb). Gesetzliche Beispiele für solche wichtigen Unterlagen für Kreditgeschäfte sind etwa Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen, Vermögensübersichten, die Buchführung und Gutachten.

Aber nicht nur eingereichte Unterlagen haben fehlerfrei, wahr und klar zu sein. Auch an mündliche Angaben, die falsch oder unvollständig gemacht wurden und für das Unternehmen auf Kreditnehmerseite vorteilhaft bzw. für den Abschluss des Kreditvertrages erheblich sind wird das gleiche Maß angelegt. Wird ein Fehler bewusst gemacht oder auch nur in Kauf genommen, so kommt eine Strafbarkeit wegen Kreditbetruges in Betracht. Ebenso, wenn das kreditbegehrende Unternehmen wirtschaftliche Krisen u. ä. nicht mitteilt.

= ist neben der Sozialprognose eines der entscheidenden Kriterien bei der richterlichen Entscheidung, ob eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Das Gericht stützt sich bei der Feststellung einer Kriminalprognose auf eine psychologisch und kriminalistisch fundierte Vorhersage bezüglich des zukünftigen Verhaltens der betroffenen Person.

  • Bild von Andreas Kohn, Ihrem Fachanwalt f?r Verkehrsrecht in Chemnitz
    Andreas M. Kohn

    Als Fachanwalt für Strafrecht bin ich den Umgang mit schweren Jungs und leichten Mädchen gewohnt.

    Als Fachanwalt für Verkehrsrecht kenne ich zudem die Tricks und Kniffe der Haftpflichtversicherer aber auch die Arbeitsweise der Behörden bei Ordnungswidrigkeiten und Fahrerlaubnissachen.

    20 Jahre Erfahrung haben mir gezeigt, dass Dummheit und Borniertheit nicht vor der Richterbank halt machen – von keiner Seite aus!

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