Zum Anwalt geht niemand gerne Punkt
Aber nicht immer lässt sich dieser oft unangenehme Gang vermeiden.
Der eine möchte seinem – manchmal vermeintlichen – Recht Nachdruck verleihen. Ein anderer fühlt sich von einer Behörde oder einem Gericht gegängelt. Und manch einer sieht sich unvermittelt mit einem erheblichen Übel in Form der Entziehung der Fahrerlaubnis, einem Strafbefehl, einem Bußgeldbescheid oder einem Strafverfahren konfrontiert.
Hier dann auf anwaltlichen Rat und Beistand zu verzichten wäre schlichtweg oft dumm.
Der Weg zum Strafverteidiger oder Verkehrsrechtler mag noch gefürchteter, noch weniger gern beschritten werden als der zu einem Mietexperten oder Arbeitsrechtler. Sind Sie auf der Suche nach einem Straf- oder Verkehrsrechtler, dann geht es oft um gravierende Dinge wie Drinnen oder Draußen (Inhaftierung oder Bewährung) oder Fahrkarte versus Führerschein.
Alles sehr unschön – aber auch im Straf- und Verkehrsrecht gilt: Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
Nehmen Sie also Ihr Bündel an Unterlagen, vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Termin mit mir und dann werden wir gemeinsam sehen, ob die Staatsanwaltschaft oder die Bußgeldbehörde ihre Hausaufgaben gemacht haben oder ob der Vorwurf einfach vom Tisch zu wischen sein wird.
Selbstverständlich können Sie Ihren Termin auch per Videokonferenz wahrnehmen.