Cybermobbing – was ist das überhaupt?

Unter den Begriffen „Cybermobbing“ bzw. „Cyberbullying“ wird

  • das meist langfristig aggressive, absichtliche und systematische Handeln in Form von
  • Bedrohung, Beleidigung, Bloßstellung, Verleumdung etc.
  • einer einzelnen Person oder einer Personengruppe
  • gegenüber einer einzelnen Person oder Personengruppe
  • unter Verwendung digitaler Medien (Chats, WhatsApp etc.) mit dem Ziel
  • die Betroffenen nachhaltig zu schädigen

 

verstanden.

Cybermobbing kann sich auf unterschiedliche Arten wie z. B.

  • in unzähligen Anrufen und Mails
  • in bösartigen Bemerkungen in Online-Netzwerken oder auch
  • in der Veröffentlichung erniedrigender, peinlicher oder intimer Fotos und Videos

 

ausdrücken.

Am Cybermobbing beteiligt sind ungefähr je zur Hälfte Jugendliche und Erwachsene. Mobbing unter Kollegen, Rache an der Ex, das öffentliche Bloßstellen von Lehrern und Ausbildern und nicht zuletzt der Angriff gegen öffentliche Personen durch Shitstorms.

Offline-Mobbing zeichnet sich meist dadurch aus, dass eine hierarchisch übergeordnete Person ihre körperliche oder soziale Überlegenheit auf Kosten vermeintlich unterlegener auslebt. Beim Cybermobbing besteht grundsätzlich eine physische Distanz zwischen den Beteiligten, die sich oft noch nicht einmal persönlich kennen. Hinzu kommt die (vermeintliche) Anonymität des Cyberspace die es auch Schwächeren erlaubt, aktiv aggressiv aufzutreten.

Übersicht

Cybermobbing

Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung und Drohungen haben auch online ernsthafte Folgen. Steht der Verdacht des Cybermobbings im Raum – rufen Sie mich an ☎ (03 71) 45 84 133.

Die Abgrenzung zwischen alltäglichem Austausch und Cybermobbing

Im Internet etabliert sich eine stetig wachsende Anzahl von Personen in eigenen zentralen Räumen zur Unterhaltung, Information und Interaktion. Hier können sie sich präsentieren, sich austauschen und soziale Beziehungen pflegen. Da ein immer größer werdender Teil des täglichen Lebens online abläuft, werden auch vermehrt Auseinandersetzungen dort ausgetragen. Dass sich hierbei auch Heranwachsende in die Quere kommen können, gehört zur normalen Entwicklung. Es fällt also nicht jeder online geführte Streit unter das Stichwort „Cybermobbing“ noch führt er zwangsläufig dazu. Ein evtl. Eindruck, den z. B. mitlesende Eltern haben kann nicht zur Klassifizierung des Gelesenen herangezogen werden – hier kommt es einzig und alleine auf die Bewertung des Betroffenen an. Dieser alleine entscheidet, was er als blöden Witz, normalen Streit oder bösartiges Mobbing empfindet. Da Missverständnisse nicht auszuschließen sind, kann ein evtl. lustig gemeinter Kommentar der vom Empfänger falsch verstanden wird leicht in einen Streit übergehen, der aber im sozialen Umfeld noch als legitime Handlung gilt.

Cybermobbing und seine Eigenheiten

Cybermobbing kann Ihnen zu jeder Zeit und an jeder Stelle der Sozialen Medien begegnen und Sie rund um die Uhr verfolgen. So findet ein massiver Eingriff in Ihre Privatsphäre statt. Ein einmal in den Sozialen Medien veröffentlichtes Bild oder Posting kann sich sehr schnell und extrem oft verbreiten– und es ist nicht mehr zurückzuholen. Alle Inhalte werden sowohl auf dem Betreiberserver als auch auf den Endgeräten des Senders und sämtlicher Empfänger gespeichert und sind kaum vollständig und auf Dauer zu löschen.

Bloßstellende oder beleidigende Kommentare, Videos oder Fotos werden so einer unüberschaubaren Öffentlichkeit zugänglich gemacht, von dieser geliked oder gedissed, kommentiert und weiterverteilt. Die weitere Verbreitung eines Fotos, das in einer längst verrauchten Wut gepostet wurde ist so gut wie nicht mehr zu kontrollieren. Einmal in die Welt gesetzt, vermehrt sich das Teil in einer Rate, die jedes Karnickel vor Neid erblassen lassen würde.

Die Hemmschwelle sinkt im Cyberspace durch die vermeintliche Anonymität, da man sich ja hinter Pseudonymen und Nicks verstecken kann. Dies fördert die Bereitschaft, aggressives Verhalten und negative Kommentare „abzuschießen“, weil man weder Mimik noch Gestik des Betroffenen mitbekommt.

Cybermobbing – nicht-öffentlich und öffentlich

Zu den nicht-öffentlichen Formen gehören u. a. Nachrichten per SMS oder Messenger sowie Mails und Anrufe, die jeweils nur die Zielperson erreichen und die die einzige ist, die darauf reagieren kann.

 

Öffentliches Cybermobbing bewegt sich im öffentlichen Raum in Sozialen Netzwerken wie z. B. Facebook, in Gästebüchern oder Chats oder auf Plattformen wie Instagram oder YouTube.  Alle Beiträge – auch die Reaktionen des Betroffenen – sind hier für jeden sichtbar, der die Plattform aufsucht.

Cybermobbing und seine unterschiedlichen Facetten

Cybermobbing kann sich auf viele unterschiedliche Arten zeigen. Möglich sind u. a.:

  • ein Missverständnis kann zu Beschimpfungen und gegenseitiger Provokation führen. In der Regel „herrscht wieder zur Ruhe“ sobald das Missverständnis aufgeklärt wurde. Die „Mitspieler“ können einander bekannt sein, sind es aber nicht zwangsläufig.
  • aus dem obigen Beispiel will einer der Mitspieler nicht zurückstecken und wiederholt mehrfach Beleidigungen in Form verletzender, offensiver Nachrichten. Diese versendet er über verschiedene Kanäle und würdigt den Betroffenen durch entsprechende Äußerungen herab. Das Verbreiten diffamierender Infos – auch Bildern – und Gerüchten führt zur Rufschädigung, Verleumdung und Verunglimpfung des Betroffenen und ist strafbar.
  • die Manipulation von Online-Profilen kann ein strafbewehrter Identitätsdiebstahl sein, da so Fake-Profile erstellt und falsche Inhalte über die einzelne Person verbreitet werden, die den Betroffenen schädigen soll.
  • in einem (vermeintlich) vertraulichen Chat erworbenes Wissen zu veröffentlichen um den Betroffenen bloß zu stellen.
  • einzelne Personen aus Gruppen in Sozialen Online-Netzwerken, Onlinespielen oder Messengern aktiv auszugrenzen nimmt dem Betroffenen die Möglichkeit, an Gruppenprozessen teilzunehmen und ebnet indirektem Mobbing den Weg.

 

Wird eine Person permanent und über verschiedene Medien (Mail, Telefon, WhatsApp etc.) belästigt, so spricht man von Cyberstalking. Hier können z. B. neben dem Versenden unzähliger Bilder und/oder Textnachrichten auch andere Formen des Cybermobbings wie Beleidigungen, Rufschädigung etc.) relevant sein.

Die krasseste Form des Cybermobbings ist die Androhung körperlicher oder psychischer Gewalt, also z. B. die Drohung, den Betroffenen, Dritte oder sich selber zu verletzen sowie das Ausüben psychischen Drucks.

Cybermobbing und das Strafgesetzbuch

Das deutsche Strafgesetzbuch (StGB) und seine Nebengesetze wie z. B. das Betäubungsmittelgesetz (BtM-G) oder das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) kennen Cybermobbing als Straftatbestand nicht.

Dennoch ist Cybermobbing strafbar – auch wenn das vielen Tätern nicht bewusst ist – denn im Cybermobbing vereinen sich einzelne Straftaten. Die wohl oft harmlos gemeinte Verbreitung von Videos und Bildern oder Beleidigungen und Drohungen haben oft ernsthafte Folgen – nicht nur für das Opfer, sondern auch für den Täter.

  • 19 StGB bestimmt, dass Kinder unter 14 Jahren strafunmündig sind. Hier hat der Staat keine direkte Handhabe gegen das Kind und kann ggf. lediglich auf die Erziehungsberechtigten durch Einschalten des Jugendamtes etc. einwirken.

 

Mit vollendetem 14. Lebensjahr gilt man als Jugendlicher – und hier steht der Erziehungsgedanke z. B. durch Auflagen und Weisungen nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) im Vordergrund, nicht seine Bestrafung.

Cybermobbing besteht zumeist aus einer Mischung oder Anhäufung unterschiedlicher Straftaten aus den Bereichen:

  • Bild von Andreas Kohn, Ihrem Fachanwalt f?r Verkehrsrecht in Chemnitz
    Andreas M. Kohn

    Als Fachanwalt für Strafrecht bin ich den Umgang mit schweren Jungs und leichten Mädchen gewohnt.

    Als Fachanwalt für Verkehrsrecht kenne ich zudem die Tricks und Kniffe der Haftpflichtversicherer aber auch die Arbeitsweise der Behörden bei Ordnungswidrigkeiten und Fahrerlaubnissachen.

    20 Jahre Erfahrung haben mir gezeigt, dass Dummheit und Borniertheit nicht vor der Richterbank halt machen – von keiner Seite aus!

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