Verkehrsversicherungsrecht
Ärger mit Ihrer Kfz-Versicherung? Das sollten wir schnell und unbürokratisch klären können!
Kontaktieren Sie mich unter ☎ (03 71) 45 84 133.
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das riecht schon nach „Du musst!“ Und das stimmt und ist auch richtig so!
Für jedes Fahrzeug (mit Ausnahme von Fahrrädern), das am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt muss eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Der Sinn hinter einer Haftpflichtversicherung ist der Schutz von Unfallopfern. Die Regelungen hierzu finden sich im Pflichtversicherungsgesetz (PflVG), ergänzende Vorschriften enthalten die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB).
Dort ist auch geregelt, unter welchen Bedingungen und bis zu welcher Höhe eine bestehende Haftpflichtversicherung zur Leistung verpflichtet ist oder eventuell frei von der Leistung bleibt.
Jedem Fahrzeughalter ist es freigestellt, ob er neben der gesetzlich vorgeschriebenen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung auch noch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abschließt. Die Regelungen über Ansprüche gegen die Kaskoversicherung sind im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und in den Allgemeinen Kraftfahrtbedingungen (AKB) zu finden. Da die Allgemeinen Kraftfahrtbedingungen in Details von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein können, sind sie nicht bei allen Versicherungen gleich.
Das Verkehrsversicherungsrecht gliedert sich in folgende drei Hauptbereiche
und diese zwei Nebenbereiche:
Sicher wissen Sie, welche Verkehrsversicherung Sie für Ihr Fahrzeug abgeschlossen haben. Aber im Schadensfall bleibt oft ein Zweifel, welche Versicherung nun für den entstandenen Schaden eintreten muss. Leider bringt auch ein Blick in den Vertrag hier nicht immer die gesuchte Antwort, und manchmal ist die gefundene Antwort nicht die gesuchte.
Weitere verkehrsrechtliche Aspekte können auftreten, wenn der Unfall z. B. beidseitig verschuldet ist oder sich der Verursacher nicht so einfach feststellen lässt. Dann ist ein Streit mit der Versicherung vorprogrammiert und nur ein im Verkehrsversicherungsrecht versierter Rechtsanwalt kann hier noch richtig von falsch unterscheiden. Mandatieren Sie also ruhig mich – dann haben Sie Erfahrung und umfangreiches Wissen auf Ihrer Seite.
Teilbereiche der Haftpflichtversicherung bez. der Teil-/Vollkaskoversicherung sind beispielsweise die Klärung von:
Bei Sturm- und Hagelschäden ist der Schuldige schnell gefunden – der Wind war’s! Aber wie ihn zur Zahlung bringen? Auch da kann ich Ihnen weiterhelfen – ich wende mich „einfach“ an den Versicherer des Windes, sicherlich ein ganz windiger Geselle. Nein, Scherz! Mandatieren sollten Sie mich natürlich – aber ich würde mich als allererstes an Ihre eigene Versicherung wenden. Denn die hat im Rahmen der Teilkaskoversicherung zum. Einen Teil der Schäden zu tragen.
Sehr wahrscheinlich wird Ihre Versicherung ihre Eintrittspflicht unter Bezug auf die allgemeinen Versicherungsbedingungen ablehnen. Aber genauso oft, wie dies geschieht, genauso oft geschieht es zu Unrecht! In diesem Zusammenhang weise ich auf meinen Blog hingewiesen, in dem ich das „normale“ Verhalten von Haftpflichtversicherern ein wenig näher beleuchte, hin.
Als Fachanwalt für Strafrecht bin ich den Umgang mit schweren Jungs und leichten Mädchen gewohnt.
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht kenne ich zudem die Tricks und Kniffe der Haftpflichtversicherer aber auch die Arbeitsweise der Behörden bei Ordnungswidrigkeiten und Fahrerlaubnissachen.
20 Jahre Erfahrung haben mir gezeigt, dass Dummheit und Borniertheit nicht vor der Richterbank halt machen – von keiner Seite aus!
Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Hundefreund, nur ausnahmsweise mit Anzug und Krawatte.
Den Umgang mit schweren Jungs & leichten Mädchen sowie dem wiehernden Amtsschimmel & berechnenden Versicherungen gewohnt. Aber nichts davon kann mich mehr schrecken!
Sollten Sie Fragen zu meinen Angeboten und Dienstleistungen haben dann nutzen Sie bitte das Kontaktformular, um mit mir in Verbindung zu treten.
Selbstverständlich können Sie mir auch einfach eine Email schreiben oder telefonisch unter +49 371 45 84 133 mit mir Kontakt aufnehmen.
Die abgesendeten Daten werden nur zum Zwecke der Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in meiner Datenschutzerklärung.
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