Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen

Sozialversicherungsbeiträge sind Bestandteil des Bruttogehaltes der Angestellten eines Unternehmers / Unternehmens. Das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen kann auch bei finanziell vollkommen gesunden Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform begangen werden. Gleichzeitig ist das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen auch eines der 10 häufigsten Delikte im Insolvenzstrafrecht.

Bei notleidenden Unternehmen die erst einmal in der Bredouille sind, liegt die (strafbewehrte!) Idee nahe, der Sozialversicherung  die von den eigenen Mitarbeitern zu Recht einbehaltenen Beiträge vorzuenthalten.  Der Unternehmer etc. hält die Beiträge von den Bruttogehältern seiner Arbeitnehmer ein und ist  verpflichtet, diese Beiträge – den sog. Arbeitnehmeranteil und den Arbeitgeberanteil – an die Krankenkassen weiterzuleiten. In der Regel handelt es sich hier um namhafte Beträge, die die Liquidität des Unternehmens stark belasten. 

Zahlt der Unternehmer / das Unternehmer in Folge mangelnder Liquidität lediglich pünktlich die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung (SV), so macht er sich nicht des Vorwurfs des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen schuldig. Im Rahmen seiner Eigenschaft als Arbeitgeber hat er für das Einbehalten und Abführen der SV-Beiträge seiner Mitarbeiter eine Treuhänderfunktion – dieser wird er gerecht, auch wenn er nur die Arbeitnehmeranteile an die Krankenkassen (KK) abführt. Zivilrechtliche Schritte bleiben hiervon natürlich unberührt.

Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen

Eine Garantenstellung auszunutzen ist nicht nobel. So sieht es auch der Gesetzgeber und stellt das Vorenthalten von SV-Beiträgen empfindlich unter Strafe!

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Strafmaß

  • Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe

 

In besonders schweren Fällen

  • Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren
  • Bild von Andreas Kohn, Ihrem Fachanwalt f?r Verkehrsrecht in Chemnitz
    Andreas M. Kohn

    Als Fachanwalt für Strafrecht bin ich den Umgang mit schweren Jungs und leichten Mädchen gewohnt.

    Als Fachanwalt für Verkehrsrecht kenne ich zudem die Tricks und Kniffe der Haftpflichtversicherer aber auch die Arbeitsweise der Behörden bei Ordnungswidrigkeiten und Fahrerlaubnissachen.

    20 Jahre Erfahrung haben mir gezeigt, dass Dummheit und Borniertheit nicht vor der Richterbank halt machen – von keiner Seite aus!

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