BRD - USA: Der Einsatz von Lügendetektoren

Übersicht

Der Einsatz von Lügendetektoren

Der Vorläufer moderner Lügendetektoren (Polygraphen) wurde zu Beginn des 20. Jahrhunderts entwickelt und 1935 das erste Mal experimentell eingesetzt. Lügendetektoren sind Messgeräte, die auch unwillkürliche Reaktionen des vegetativen Nervensystems wie etwa eine Erhöhung des Blutdrucks und/oder der Pulsfrequenz, Änderung des Atemrhythmusses beim Lügen des Probanden registrieren und aufzeichnen. Das Gerät selber gibt keine Auskunft darüber, ob gelogen wurde oder nicht – es misst lediglich. Ausgewertet werden müssen diese Aufzeichnungen durch entsprechend ausgebildete Polygraphisten.

Bundesrepublik Deutschland

Der Einsatz von Lügendetektoren ist in Deutschland nicht grundsätzlich verboten.  Stellenweise herrschen jedoch noch immer große Zweifel an seiner Aussagekraft / der Zuverlässigkeit der Deutung durch den Polygraphisten.

Als wichtigstes Argument gegen den Einsatz von Polygraphen ist das Recht eines jeden Angeschuldigten, sich nicht selber belasten zu müssen, anzusehen.  Dies schließt natürlich auch unbewusste und nicht beeinflussbare Reaktionen wie eine erhöhte Pulsfrequenz etc. ein.

Ist der Angeschuldigte jedoch mit dem Einsatz eines Polygraphen einverstanden oder beantragt er ihn sogar, so setzen deutsche Gerichte immer wieder mal auch Lügendetektoren zur Wahrheitsfindung ein. Sein Einsatz bleibt aber hoch umstritten.

USA

In den USA sind Lügendetektoren von erheblicher praktischer Relevanz. Sie werden nicht nur bei Polizei, Gericht und Militär sondern auch im privatwirtschaftlichen Bereich vor allem auf dem Gebiet des Arbeitsrechts eingesetzt. Lügendetektoren „schweben“ in den USA praktisch im gesetzlosen Raum, da es weder Gesetze, die seine uneingeschränkte Zulässigkeit gewähren noch Vorschriften gibt, die ein entsprechendes Verbot beinhalten.

Zu unterscheiden ist bei der Zulässigkeit des Polygraphen im Strafverfahren zwischen seiner Anwendung

– als Beweismittel im Hauptverfahren und

– der im Ermittlungsverfahren.  Seit ca. 1940 gehört der Lügendetektor zur Praxis innerhalb des Ermittlungsverfahrens und wird von den Gerichten als außerordentlich nützlich angesehen.

Die Beweiskraft des Lügendetektors im Hauptverfahren variiert in den einzelnen Bundesstaaten erheblich und ist stark umstritten, jedoch wird die gerichtliche Verwertbarkeit größtenteils von der Rechtsprechung bestimmt. Es gibt keine einheitlichen Urteile, so dass der Streit um seine Zulässigkeit noch nicht entschieden ist.

  • Bild von Andreas Kohn, Ihrem Fachanwalt f?r Verkehrsrecht in Chemnitz
    Andreas M. Kohn

    Als Fachanwalt für Strafrecht bin ich den Umgang mit schweren Jungs und leichten Mädchen gewohnt.

    Als Fachanwalt für Verkehrsrecht kenne ich zudem die Tricks und Kniffe der Haftpflichtversicherer aber auch die Arbeitsweise der Behörden bei Ordnungswidrigkeiten und Fahrerlaubnissachen.

    20 Jahre Erfahrung haben mir gezeigt, dass Dummheit und Borniertheit nicht vor der Richterbank halt machen – von keiner Seite aus!

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