Kann Angela Merkel „impeached“ werden?

Misstrauensvotum vs. Impeachment

BRD - Misstrauensantrag und -votum

Dem Stellen eines Misstrauensantrages geht gewöhnlich kein Vergehen oder Verbrechen voraus. Aber nicht immer ist der Repräsentant (die Regierung, der Bundeskanzler oder ein konkreter Minister) eines Volkes wirklich der, der dem Volk in seiner Allgemeinheit am besten tut. Manchmal hat sich das Volk einfach „verwählt“. Das kommt vor. Aber dagegen ist ein Kraut gewachsen und das heißt: Misstrauensantrag dem ein (destruktives oder konstruktives) Misstrauensvotum folgt. Beides ist in Artikel 67 des Grundgesetzes geregelt.

 

Soll also z. B. der deutsche Bundeskanzler (für den österreichischen u. a. gelten andere Vorschriften) abgesetzt werden, so muss der Misstrauensantrag von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Bundestages oder einer ebenso großen Fraktion unterzeichnet werden und den Namen einer zum Bundeskanzler zu wählenden Person enthalten. Enthält der Misstrauensantrag keine namentlich als nächster Bundeskanzler gewünschte Person, handelt es sich um einen destruktiven Misstrauensantrag. Über diesen kann der Bundestag eigentlich aber nicht abstimmen, da ihm eine notwendige Voraussetzung (siehe Art. 67 GG) fehlt.

 

Über den Misstrauensantrag muss von den Mitgliedern des Bundestages innerhalb von 48 Stunden in einer geheimen Wahl abgestimmt werden. Zur Wahl können (theoretisch) mehrere potentielle zukünftige Bundeskanzler aufgestellt werden – gewonnen hat derjenige, der die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinigt. Dieser wird dann durch den Bundespräsidenten ernannt und die „alte“ Regierung samt ihrem „alten“ Bundeskanzler entlassen. Praktisch wird der Bundespräsident Minister und Kanzler solange – von wenigen Minuten bis zu mehreren Stunden – in ihren Ämtern belassen, bis ihre Nachfolger ernannt wurden.

USA – Impeachment (= Anklage wegen Amtsvergehens)

Ein Impeachment ist ein in der Verfassung der Vereinigten Staaten (Artikel I, Abschnitt 3) vorgesehenes Verfahren zur Amtsenthebung des Präsidenten sowie anderer Amtsträger wie z. B. der Richter des Supreme Court und der Bundesrichter. Voraussetzung ist, dass dieser/diese sich der „high crimes and misdemeanors“ (etwa: „Hohe Verbrechen und Vergehen“) schuldig gemacht haben. Wobei mit „high crimes and misdemeanors“ keine „schweren Verbrechen“ gemeint sind, sondern ausschließlich Verbrechen, die der zu-impeachende Kraft seines Amtes begehen kann. Sie und ich können -auch nicht in den USA – keine „high crimes“ begehen, da wir mangels bundesrichterlicher oder präsidialer Befugnisse nicht dazu in der Lage sind. Sollten Sie jedoch zufälligerweise Richter am Supreme Court sein – dann können Sie!

 

Das Impeachment-Verfahren ist ein rein politisches Verfahren, für das die üblichen juristischen Regeln nicht gelten. Um ein Impeachment-Verfahren einzuleiten, muss der Amtsträger, gegen den sich das Verfahren richtet, keine konkrete gesetzliche Vorschrift verletzt haben. Und für eine erfolgreiche Amtsenthebung muss ihm auch keine Schuld im strafrechtlichen Sinne nachgewiesen worden sein.

 

Über die Einleitung des Impeachment-Verfahrens stimmt das Repräsentantenhaus mit einfacher Mehrheit ab. Nach dieser Abstimmung gilt der Präsident als impeached, was seine Regierungsfähigkeit jedoch nicht einschränkt. Anschließend finden im Senat Anhörungen statt. Wird in einem Impeachment-Verfahren der Präsident angeklagt, so führt der Oberste Richter des Supreme Court den Vorsitz. Sowohl dem impeachten Präsidenten als auch den Mitgliedern des Repräsentantenhauses steht das Recht zu, Zeugen zu vernehmen und diese auch ins Kreuzverhör zu nehmen.

 

Für einen Schuldspruch ist eine Zweidrittelmehrheit des Senates erforderlich. Die angeklagte Person kann danach entweder ihres Amtes enthoben werden oder es wird ihr die Bekleidung eines öffentlichen Amtes untersagt. Es ist also ein zweistufiges Verfahren, bei dem zunächst über die Frage der Schuld und dann über die tatsächliche Amtsenthebung entschieden wird. Eine von Repräsentantenhaus und Senat ordnungsgemäß beschlossene Amtsenthebung ist gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung juristisch nicht anfechtbar.

Fazit:

Und die Antwort auf die Frage, ob Angela Merkel „impeached“ werden kann ist: Nein, kann sie nicht!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert