Je wirtschaftlich oder politisch bedeutender das Opfer war, desto intensiver wird im Rahmen der Morduntersuchung über den Täter alles ausgegraben, was jemals verbuddelt wurde oder unter den Teppich rutschte.
Schnell wird dabei durch die ermittelnde Staatsanwaltschaft auch eine evtl. vorhandene politische Motivation festgestellt. Zunächst ermittelt die Staatsanwaltschaft in deren Bereich das Verbrechen stattfand. Insbesondere, wenn e sich um politisch motivierte Kriminalität handelt – egal ob von rechts oder von links – ist sehr früh die Staatsschutzabteilung der Polizei Ermittlungsführerin.
Kommt dem ermittelnden Polizei-Mitarbeiter der Verdacht, dass es sich um eine terroristische Tat handeln könnte, bespricht er die Angelegenheit mit seinem Vorgesetzten und dem zuständigen Staatsanwalt der sie – sollte es sich seiner Meinung nach um einen terroristischen Akt handeln – an die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe als Ermittlungsbehörde abgibt.
Nach Artikel 96 Grundgesetz ist die Strafverfolgung ausschließliche Aufgabe der Länder. Aber es findet sich auch eine abschließende Aufzählung der Strafbereiche
- Völkermord;
- völkerstrafrechtliche Verbrechen gegen die Menschlichkeit;
- Kriegsverbrechen;
- andere Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören (Artikel 26 Abs. 1);
- Staatsschutz
deren Bearbeitung und Aufklärung an eine Bundesbehörde übergeben werden kann. Davon hat der Gesetzgeber mit § 120 GVG Gebrauch gemacht, weshalb hier die Ermittlungsführung bei der Generalbundesanwaltschaft liegt.
Abgesehen davon, versenden terroristische Vereinigungen gerne Bekennerschreiben.