Eingehungsbetrug
Verträge eingehen und wissen, dass man nicht bezahlen kann? Damit schlittert man nahe am Eingehungsbetrug vorbei, evtl. auch mittenrein.
Kontaktieren Sie mich ☎ (03 71) 45 84 133 und wir werden sehen, wie Sie da wieder rauskommen.
Der Eingehungsbetrug stellt einen Betrug dar, bei dem der Schaden durch einen betrügerischen Abschluss eines Vertrags und durch die Begründung einer wirtschaftlich minderwertigen Verbindlichkeit eintritt.
Verträge eingehen und wissen, dass man nicht bezahlen kann? Damit schlittert man nahe am Eingehungsbetrug vorbei, evtl. auch mittenrein.
Kontaktieren Sie mich ☎ (03 71) 45 84 133 und wir werden sehen, wie Sie da wieder rauskommen.
Wer bereits bei Abschluss eines Vertrages (z. B. Anmietung einer Wohnung) weiß, dass er weder die Mittel haben wird, die Miete zu bezahlen noch die Miete überhaupt bezahlen will, täuscht den Vertragspartner (hier: den Vermieter) darüber. Der Vermieter geht davon aus, dass der künftige Mieter seine Miete pünktlich bezahlen wird. Dieser denkt: träum weiter!
Grundsätzlich liegt also ein Täuschen des Vertragspartners (Versandhaus, Vermieter etc.) über die eigene Zahlungswilligkeit und Zahlungsfähigkeit vor.
Vollendet ist der Eingehungsbetrug, wenn
gegenübersteht.
Damit der Eingehungsbetrug erfüllt ist, müssen alle Voraussetzungen des § 263 StGB vorliegen.
wer in der Absicht,
= wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Auch der Versuch ist strafbar.
Besonders schwere Fälle des Betruges liegen vor, wenn der Täter
= hier droht Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren
Für Mitglieder einer Bande
beträgt das Strafmaß
= Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren
= in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren
Als Fachanwalt für Strafrecht bin ich den Umgang mit schweren Jungs und leichten Mädchen gewohnt.
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht kenne ich zudem die Tricks und Kniffe der Haftpflichtversicherer aber auch die Arbeitsweise der Behörden bei Ordnungswidrigkeiten und Fahrerlaubnissachen.
20 Jahre Erfahrung haben mir gezeigt, dass Dummheit und Borniertheit nicht vor der Richterbank halt machen – von keiner Seite aus!
Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Hundefreund, nur ausnahmsweise mit Anzug und Krawatte.
Den Umgang mit schweren Jungs & leichten Mädchen sowie dem wiehernden Amtsschimmel & berechnenden Versicherungen gewohnt. Aber nichts davon kann mich mehr schrecken!
Sollten Sie Fragen zu meinen Angeboten und Dienstleistungen haben dann nutzen Sie bitte das Kontaktformular, um mit mir in Verbindung zu treten.
Selbstverständlich können Sie mir auch einfach eine Email schreiben oder telefonisch unter +49 371 45 84 133 mit mir Kontakt aufnehmen.
Die abgesendeten Daten werden nur zum Zwecke der Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in meiner Datenschutzerklärung.
*Pflichtfelder