Das Vortäuschen einer Straftat

Der Vater von Max Freund Moritz ist bei der Polizei. Kein ganz hohes Tier, aber immerhin so weit oben, dass man ihm mit dem (seiner Meinung nach) gebotenen Respekt zu begegnen hat. Und an genau diesem Respekt hat Max es letzthin fehlen lassen und dafür einen kräftigen Anschiss kassiert. Und das nagt an ihm. Bis ihm eine Idee kommt!

Moritz Vater ist Polizist – d. h., er muss bei einer Straftat von der er Wind bekommt, tätig werden. Max hat erfahren, dass Moritz Vater am Samstag ins Kino gehen will. Also wird auch Max hingehen! Und zwar mit seiner neuen Freundin und einer Flasche Ketchup. 

Max und Karlotta nehmen zwei Plätze neben Emils Vater Platz und warten erst mal ab. Nachdem dann der Hauptfilm einige Minuten gelaufen ist, fängt Karlotta auf einmal an zu schreien und Max brüllt: „Ich bring‘ Dich um!“ und spritzt großzügig Ketchup über Karlottas Gesicht und Hals.

Natürlich geht sofort das Licht an und Moritz Vater ist auf dem Sprung um dem (vermeintlichen) Opfer zur Hilfe zu kommen. Aber zu spät! Max und Karlotta haben sich eiligst aus dem Staub gemacht und wurden erst im Foyer von der Popcorn-Tante – die den Ketchup für Blut hielt – aufgehalten. Hier findet Moritz Vater die beiden, die sich die Bäuche halten vor Lachen.

Übersicht

Das Vortäuschen einer Straftat

Eine Straftat zur Anzeige bringen ist ok – sich eine Straftat ausdenken, um in der Zeitung zu stehen ist ……… genau: Dumm – und strafbar noch dazu.

Kontaktieren Sie mich ☎ (03 71) 45 84 133 und wir werden sehen, wie Sie da wieder rauskommen.

Lustig – oder doch nicht?!

Ne, eher nicht, denn das Ganze war als (übler) Scherz gemeint. Aber Schluss mit lustig ist spätestens für die beiden Scherzbolde dann, wenn sie wegen des strafbaren Vortäuschens einer Straftat nach § 145d StGB angezeigt werden.

Definition

Jemand täuscht eine Straftat vor, wenn er gegenüber einer Behörde oder ihren Dienststellen vorgibt, dass eine Straftat begangen wurde oder die Durchführung einer Straftat bevorsteht.

Das Vortäuschen einer Straftat ist ein Vergehen und gehört zu den Straftaten gegen die öffentliche Ordnung. Im Gesetz wird in Absatz 1 zunächst geregelt, dass das Vortäuschen einer Straftat strafbewehrt ist. In Absatz 2 wird dann ausgeführt, dass auch die Täuschung über einen Beteiligten an einer tatsächlich begangenen oder bevorstehenden Straftat strafrechtlich geahndet wird.

Gesetzliche Regelung

Um Ihnen das Vortäuschen einer Straftat vorwerfen zu können müssen Sie sicher gewusst haben, dass die von Ihnen gemeldete Straftat weder bevorstand noch begangen wurde. Haben Sie in der festen Überzeugung gehandelt, dass die von Ihnen angezeigte Straftat wirklich begangen wurde oder sicher begangen werden wird, haben Sie sich nicht des Vortäuschens einer Straftat schuldig gemacht. Von Bedeutung ist, ob Sie konkrete und plausible Anhaltspunkte dafür hatten, diese Meldung zu erstatten oder ob Sie wider besseren Wissens gehandelt haben. Für eine Strafbarkeit reicht es aus, wenn Sie willkürliche Angaben machen und dabei deren Falschheit billigend in Kauf genommen haben (= bedingter Vorsatz).

Nicht ausreichend für eine Strafbarkeit ist indes, wenn Sie z. B. Ihre Eltern oder Ihren Freund darüber täuschen, Opfer einer Straftat geworden zu sein. Die Täuschung muss einem Gericht, der Polizei oder der Staatsanwaltschaft gegenüber vorgebracht werden, um strafbar zu sein.

Strafmaß

Das Vortäuschen einer Straftat (§ 145 d Abs. 1 und 2 StGB) wird grundsätzlich mit einer

  • Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder
  • mit einer Geldstrafe bestraft.

 

Wenn Sie falsche Angaben gemacht haben,

  • um eine Strafmilderung oder
  • das Absehen von einer Strafe zu erlangen,

 

ist die Folge Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

Die Tat kann in den Fällen des Absatzes 1 als auch in den Fällen des Absatzes 2 gemäß § 145 d Strafgesetzbuch (StGB) nur dann verfolgt werden, wenn die Tat nicht wegen falscher Verdächtigung, Strafvereitelung oder Strafvereitelung im Amt mit Strafe bedroht ist. Das Vortäuschen einer Straftat die nicht begangen wurde, um eine Strafmilderung oder ein Absehen von einer Strafe wegen einer anderen Tat zu erlangen, ist im Höchstmaß mit drei Jahren bedroht.

Welche Strafe im Ergebnis auf Sie zukommt hängt vom Einzelfall und seinen Umständen ab. Als Ersttäter (keine Vorstrafen) können Sie in der Regel mit einer Geldstrafe rechnen. Ein Fachanwalt für Strafrecht kann nach einer Prüfung des Sachverhalts eine Einschätzung vornehmen.

  • Bild von Andreas Kohn, Ihrem Fachanwalt f?r Verkehrsrecht in Chemnitz
    Andreas M. Kohn

    Als Fachanwalt für Strafrecht bin ich den Umgang mit schweren Jungs und leichten Mädchen gewohnt.

    Als Fachanwalt für Verkehrsrecht kenne ich zudem die Tricks und Kniffe der Haftpflichtversicherer aber auch die Arbeitsweise der Behörden bei Ordnungswidrigkeiten und Fahrerlaubnissachen.

    20 Jahre Erfahrung haben mir gezeigt, dass Dummheit und Borniertheit nicht vor der Richterbank halt machen – von keiner Seite aus!

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