
Verkehrshaftungsrecht
Jeder sollte für seinen Verkehr selber haften – tut er das nicht, so kann ich ihm eventuell aus der Patsche helfen.
Kontaktieren Sie mich ☎ (03 71) 45 84 133.
Einer der ersten Gedanken nach einem Unfall gilt der Frage, wer denn für die Misere haftet. Die Antwort auf diese sehr komplizierte und komplexe Rechtsmaterie will ich hier ein wenig näher beleuchten.
Jeder sollte für seinen Verkehr selber haften – tut er das nicht, so kann ich ihm eventuell aus der Patsche helfen.
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Die bösen Töchter wie das Verkehrsstrafrecht und das Ordnungswidrigkeitenrecht lasse ich hier der besseren Übersichtlichkeit außer Acht. Man möge es mir verzeihen und bei Interesse entweder zu Verkehrsstrafrecht oder zu Ordnungswidrigkeitenecht klicken.
Das Verkehrshaftungsrecht beschäftigt sich grundlegend mit der Haftung bei Verkehrsunfällen. Auch wenn sich z. B. im Seerecht oder im Luftfahrtsrecht noch explizite Vorschriften zur Haftung finden, so steht das Verkehrshaftungsrecht doch zunächst generell für alle Haftungsfragen im Zusammenhang mit dem Verkehr. Nein, nicht dem außerehelichen!
Das Verkehrshaftungsrecht beschäftigt sich u. a. mit der Frage der Haftung bei Unfällen – also ob und ggf. in welcher Höhe Schadenersatz- bzw. Schmerzensgeldzahlungen geleistet werden müssen oder ob verkehrsversicherungsrechtliche Vorschriften eingehalten wurden.
Die Verkehrshaftung betrifft sowohl
durchführen
Das Verkehrshaftungsrecht ist ein weit verzweigtes Gebiet, dass seine Ausläufer in viele verschiedene, jedoch alles zivile Gesetze erstreckt wie z. B.
Der wichtigste Punkt ist natürlich regelmäßig und für die meisten Menschen: Was passiert nach einem Unfall! Hier verweise ich zunächst einmal auf meinen Blog (bitte verlinken mit dem mit den 10 Punkten).
Aber das Haftungsrecht hat auch noch andere Facetten
Als Fachanwalt für Strafrecht bin ich den Umgang mit schweren Jungs und leichten Mädchen gewohnt.
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht kenne ich zudem die Tricks und Kniffe der Haftpflichtversicherer aber auch die Arbeitsweise der Behörden bei Ordnungswidrigkeiten und Fahrerlaubnissachen.
20 Jahre Erfahrung haben mir gezeigt, dass Dummheit und Borniertheit nicht vor der Richterbank halt machen – von keiner Seite aus!
Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Hundefreund, nur ausnahmsweise mit Anzug und Krawatte.
Den Umgang mit schweren Jungs & leichten Mädchen sowie dem wiehernden Amtsschimmel & berechnenden Versicherungen gewohnt. Aber nichts davon kann mich mehr schrecken!
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