Verkehrsunfallrecht

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Verkehrsunfallrecht

Gelegenheit, einen Unfall zu bauen, haben fast alle täglich. Ist er dann passiert, so berate und vertrete ich Sie gerne. Rufen Sie an ☎ (03 71) 45 84 133!

Zunächst: Was ist denn eigentlich ein Unfall?

Ein Unfall ist ein plötzlich eintretendes Ereignis, das von keiner beteiligten Person gewollt und/oder absichtlich herbeigeführt wurde. Ereignet sich dieses unerwartete Ereignis im Verkehr (das muss nicht nur die Straße sein, das kann auch Schiene, Fluss o. ä. sein) dann handelt es sich um einen Verkehrsunfall.

Wurde der Unfall absichtlich und mutwillig herbeigeführt kann es sich – da kommt es auf die näheren Umstände an – von einem (versuchten) Versicherungsbetrug bis zum Mordversuch um vieles Strafbewehrte handeln.

Einen Unfall zu verursachen alleine ist noch nicht strafbewehrt. Da Unfällen im Straßenverkehr aber häufig ein Missachten von Verkehrsregeln zugrunde liegt, leitet sich daraus neben der Pflicht, den dem Unfallgegner entstandenen Schaden zu erstatten auch – zumindest häufig – eine ordnungswidrigkeitenrechtliche Konsequenz ab.

Schuld oder Nichtschuld?

Einer ist immer schuld. Meistens der andere, wenn man den Aussagen von Unfallverursachern und manchen Zeugen glaubt.

Relativ einfach wird die Schuldweisung bei klaren Sachverhalten wie „rote Ampel überfahren“, „Vorfahrt missachtet“ oder „regelwidrig abgebogen“. Schwieriger wird es, wenn sich die Schuldfrage trotz guter Fotos vom Unfallort und einem aus frischer Erinnerung geschriebenem – oder auf WhatsApp diktiertem – Unfallbericht nicht entscheiden lässt.

Auf jeden Fall sollten Sie die Polizei zur Unfallstelle rufe, auch wenn dies manchmal eine längere Wartezeit bedeutet. Polizeibeamte haben keinerlei rechtliche Handhabe die Schuldfrage bei einem Verkehrsunfall zu bestimmen – dies obliegt den Ordnungsbehörden und den Gerichten. Aber eine professionelle Unfallaufnahme, wie sie ausgebildete und erfahrene Polizeibeamte vornehmen können, erleichtert die Geltendmachung der Schäden. Und dies ist eine gute Voraussetzung für die Klärung von Streitpunkten in einem ggf. anstehenden Rechtsstreit. Außerdem sichern Polizeibeamte die Unfallstelle routiniert und können Verkehrsströme umleiten.

Lesen Sie hierzu bitte auch meinen Blog „10 wichtige Punkte nach einem Unfall„.

Sind Sie das Opfer des Verkehrsunfalls,

dann kontaktieren Sie sobald es Ihnen möglich ist einen im Verkehrsrecht erfahrenen Rechtsanwalt – z. B. mich – und ich kümmere mich dann darum, dass Ihre Interessen kompetent vertreten werden. Die Kosten für meine Inanspruchnahme hat der schuldige Part des Unfalls bzw. dessen Haftpflichtversicherung im Umfang der Haftung (bitte verlinken mit: abc/Quotenregelung bei Verkehrsunfall) zu tragen.

Auch als Insasse eines Fahrzeugs sind sie – solange sie nicht Fahrer des Fahrzeugs sind – durch die Haftpflichtversicherung geschützt. Sie haben dann die Möglichkeit, Ihren Schaden auch gegenüber der Haftpflichtversicherung anzumelden, die das Fahrzeug versichert hat, in dem sie gesessen haben.

Sind Sie der Verursacher des Verkehrsunfalls,

dann kontaktieren Sie ebenfalls so schnell wie möglich einen im Verkehrsrecht erfahrenen Rechtsanwalt – gerne auch mich – und ich sorge dafür, dass die Gegenseite keine ungerechtfertigten bzw. überhöhten Forderungen geltend macht.

Außerdem sind nicht alle Unfallgeschehen eindeutig und eine reine Haftung nur eines Beteiligten ist selten. Häufig haftet der Unfallgegner zumindest noch in Höhe seiner Betriebsgefahr.

Außerdem winkt zeitnah ein Bußgeldbescheid, weil

  • Sie im Straßenverkehr irgendwas gemacht haben, was Sie nicht machen sollten (z. B. jemandem die Vorfahrt genommen haben)
  • oder weil Sie etwas, was sie machen sollten, nicht gemacht haben (z. B. Blinken beim Abbiegen).

In diesem Zusammenhang ein kurzes Wort dazu, wer alles bei einem Unfall haftet:

  1. der Fahrer, und zwar nach der sogenannten „deliktischen Haftung“ im BGB.
  2. der Halter eines Fahrzeugs nach der Halterhaftung. Hier kommt die sogenannte Betriebsgefahr mit ins Spiel.
  3. der Haftpflichtversicherer (§ 115 Direktanspruch und § 3a Pflichtversicherungsgesetz)

Reden ist Silber, Schweigen ist – auch hier - Gold

Geben Sie am Unfallort keine Zusagen gab. Gestehen Sie nicht Ihre Schuld ein, machen  Sie keine Zugeständnisse. Vertrauen Sie auf Ihren Anwalt!

  • Bild von Andreas Kohn, Ihrem Fachanwalt f?r Verkehrsrecht in Chemnitz
    Andreas M. Kohn

    Als Fachanwalt für Strafrecht bin ich den Umgang mit schweren Jungs und leichten Mädchen gewohnt.

    Als Fachanwalt für Verkehrsrecht kenne ich zudem die Tricks und Kniffe der Haftpflichtversicherer aber auch die Arbeitsweise der Behörden bei Ordnungswidrigkeiten und Fahrerlaubnissachen.

    20 Jahre Erfahrung haben mir gezeigt, dass Dummheit und Borniertheit nicht vor der Richterbank halt machen – von keiner Seite aus!

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