Die Androhung einer Straftat

Eine wichtige Durchsage: „Achtung, Achtung! Wir haben eine Bombendrohung erhalten! Bitte räumen Sie unverzüglich das Gebäude! Achtung, Achtung! Wir haben eine Bombendrohung erhalten….“

Gemäß § 126 StGB ist die Androhung von

  • Landfriedensbruch
  • Mord
  • Totschlag
  • Völkermord
  • Verbrechen gegen die Menschlichkeit
  • Kriegsverbrechen
  • schwere Körperverletzung
  • eine Straftat gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 232 Absatz 3 Satz 2, des § 232a Absatz 3, 4 oder 5, des § 232b Absatz 3 oder 4, des § 233a Absatz 3 oder 4, jeweils soweit es sich um Verbrechen handelt, der §§ 234, 234a, 239a oder 239b StGB
  • einen Raub oder eine räuberische Erpressung (§§ 249 bis 251 oder 255 StGB)
  • ein gemeingefährliches Verbrechen in den Fällen der §§ 306 bis 306c oder 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 3, des § 309 Abs. 1 bis 4, der §§ 313, 314 oder 315 Abs. 3, des § 315b Abs. 3, des § 316a Abs. 1 oder 3, des § 316c Abs. 1 oder 3 oder des § 318 Abs. 3 oder 4 oder
  • ein gemeingefährliches Vergehen in den Fällen des § 309 Abs. 6, des § 311 Abs. 1, des § 316b Abs. 1, des § 317 Abs. 1 oder des § 318 Abs. 1

strafbar.

Die Androhung einer Straftat

Einen Bombendrohung – auch nur zum Spaß – ist kein Kavaliersdilekt und kann wie die Androhung anderer Straftaten schwerwiegende Folgen haben.

Rufen Sie mich an ☎ (03 71) 45 84 133 und ich sehe, wie wir Sie da wieder rausholen.

So kann z. B. derjenige, der einen Mord, einen Totschlag, eine schwere Körperverletzung oder einen Raub androht, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.

Androhung ist hierbei die Ankündigung, die Begehung einer der in § 126 StGB abschließend aufgeführten Taten stünde bevor. Der Drohende muss hierbei glaubhaft vorgeben, auf die Ausführung der Taten maßgeblichen Einfluss zu haben.

126 StGB schützt den öffentlichen Frieden, sodass die Androhung geeignet sein muss, diesen zu stören. Das ist dann der Fall, wenn die Tat die konkrete Besorgnis begründet, dass der Friedenszustand oder das Vertrauen in seinen Fortbestand in Teilen der Bevölkerung erschüttert oder deren Neigung zu Rechtsbrüchen angereizt wird.

Mein Beispiel der Bombendrohung am Anfang dieses Textes erfüllt all diese Voraussetzungen. Und wie die Nachrichten zeigen, werden die Täter solcher Drohungen häufig ausfindig gemacht. Neben dem zu erwartenden Strafverfahren stehen dann auch  noch massive Kosten für den Polizeieinsatz zu erwarten.

  • Bild von Andreas Kohn, Ihrem Fachanwalt f?r Verkehrsrecht in Chemnitz
    Andreas M. Kohn

    Als Fachanwalt für Strafrecht bin ich den Umgang mit schweren Jungs und leichten Mädchen gewohnt.

    Als Fachanwalt für Verkehrsrecht kenne ich zudem die Tricks und Kniffe der Haftpflichtversicherer aber auch die Arbeitsweise der Behörden bei Ordnungswidrigkeiten und Fahrerlaubnissachen.

    20 Jahre Erfahrung haben mir gezeigt, dass Dummheit und Borniertheit nicht vor der Richterbank halt machen – von keiner Seite aus!

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