Eigentumsdelikte ≠ Vermögensdelikte
Das zu schützende Rechtsgut bei Eigentumsdelikten ist das Eigentum als solches. Bei einem Diebstahl ist fast immer unerheblich ob und von welchem Wert die Diebesbeute ist. Ungerechtfertigt wegnehmen = Diebstahl = Straftat
Bei Vermögensdelikten wie z. B. Erpressung oder Betrug steht das Vermögen (und sei es noch so klein) im Mittelpunkt.
Die „Wissenschaft“ grenzt beide hauptsächlich dadurch ab, ob es sich um ein „Nehmen“ durch den Täter – dann Eigentumsdelikt – oder ein „Geben“ durch das Opfer handelt – dann Vermögensdelikt im engeren Sinn
Gestohlen wird meistens still und leise in der Hoffnung, dass es (nicht so bald) auffällt. Bei der Erpressung wird palavert und mit empfindlichem Übel gedroht, beim Betrug wird oft noch mehr palavert und ein falscher Anschein erweckt, auf den das Opfer dann hereinfällt.