
Verkehrsstrafrecht
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Wenn jemand Sie nach Verstößen im Verkehrsstrafrecht fragt, dürften Ihnen Ordnungswidrigkeiten als erstes einfallen. Und richtig – Ordnungswidrigkeiten nehmen innerhalb des Verkehrsstrafrechts einen so erheblichen Teil ein, dass der Gesetzgeber ihnen ein eigenes Gesetz: das Ordnungswidrigkeitengesetz und ich ihnen einen eigenen Blog gegönnt haben.
Als Verkehrsstraftaten oder Verkehrsdelikte gelten in Deutschland Verkehrsverstöße auf öffentlichem Verkehrsgrund, die aufgrund ihrer Schwere nicht als Verkehrsordnungswidrigkeit sondern als Vergehen oder Verbrechen bestraft werden. Schutzzweck ist die Gewährleistung der Sicherheit des Straßenverkehrs.
Zum Verkehrsstrafrecht gehören u. a.:
Die meisten der o. g. Zuwiderhandlungen können weitreichende und schwerwiegende Strafen nach sich ziehen. Festgeschrieben sind Tat und Ahndung im Straßenverkehrsgesetz bzw. im Strafgesetzbuch.
Leicht einzusehen, dass eine Unfallflucht einen höheren Unrechtsgehalt aufweist als die durchschnittliche Ordnungswidrigkeit. Ergo will der Gesetzgeber sie auch stärker – der Tat angemessen – bestrafen. Das Strafmaß lehnt sich hierbei an allgemeine Moralvorstellungen und gesellschaftliche Werte an. Je „böser“ die Tat (z. B. Flucht nach Unfall mit mehreren Verletzten) desto größer ihr Widerspruch zum allgemeinen Handeln.
Außerdem setzt das Ausführen einer Verkehrsstraftat eine höhere kriminelle Energie voraus. Verkehrsdelikte werden bewusster sowie rechtswidrig und schuldhaft begangen – auch wenn eine fahrlässige Begehung möglich ist. Um also die Sicherheit im Straßenverkehr so gut wie möglich zu gewährleisten, sind die Strafen im Verkehrsstrafrecht oft empfindlicher als gemeinhin angenommen.
Verkehrsstraftaten sind Straftaten, die grundsätzlich vor dem Amtsgericht beim Einzelrichter verhandelt werden. Sollten Sie von der Polizei einen Anhörungsbogen oder eine „Einladung“ zur Vernehmung als Zeuge oder Angeschuldigter bekommen, sollten Sie sich schnellstmöglich nach einem erfahrenen Verteidiger umsehen.
Eine höhere Geldstrafe bis hin zur Freiheitsstrafe ist nicht ungewöhnlich. Außerdem erfolgt regelmäßig der Entzug der Fahrerlaubnis, verbunden mit einer Sperrfrist.
Da das Begehen einer Verkehrsstraftat Zweifel an der Fahrtauglichkeit des Fahrers wecken kann ist, einzusehen. Autofahrer, die ihr Fahrzeug als Waffe ansehen – und gerne auch als solche benutzen (würden) – stellen eine latente Gefahr dar. Daher ist regelmäßig auch der Führerscheinentzug als erzieherische Maßnahme eine Sanktion. Die „Lappenlose Zeit“ soll der Überführte zum Nachdenken über sein Verhalten nutzen und zukünftig von solchen und ähnlichen Taten Abstand nehmen.
Bezieht sich die Straftat auf den Missbrauch von Drogen oder Alkohol vor oder während der Fahrt, so droht fast generell eine medizinisch-psychologische Untersuchung – kurz eine MPU.
Als Fachanwalt für Strafrecht bin ich den Umgang mit schweren Jungs und leichten Mädchen gewohnt.
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht kenne ich zudem die Tricks und Kniffe der Haftpflichtversicherer aber auch die Arbeitsweise der Behörden bei Ordnungswidrigkeiten und Fahrerlaubnissachen.
20 Jahre Erfahrung haben mir gezeigt, dass Dummheit und Borniertheit nicht vor der Richterbank halt machen – von keiner Seite aus!
Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Hundefreund, nur ausnahmsweise mit Anzug und Krawatte.
Den Umgang mit schweren Jungs & leichten Mädchen sowie dem wiehernden Amtsschimmel & berechnenden Versicherungen gewohnt. Aber nichts davon kann mich mehr schrecken!
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