Buchstabe H

Von Hauptverfahren zu Haushaltsführungsschaden.

Und ja: Diese Aufstellung ersetzt keine Rechtsberatung durch einen Anwalt. Für Richtigkeit und Vollständigkeit werden keine Haftung und kein Gewähr übernommen.

= ergeht auf Antrag der Staatsanwaltschaft wenn diese

– den Beschuldigten einer Straftat für dringend verdächtig hält,

– ein Haftgrund besteht und

– der Haftbefehl im Hinblick auf den Tatvorwurf nicht unverhältnismäßig ist sowie

– die Sicherung des Strafverfahrens nicht durch andere, weniger einschneidende Mittel – Sicherheitsleistung (Kaution), Meldeauflagen, Passabgabe, Bedeutung sozialer Bindung vor Ort – erreicht werden kann, durch den zuständigen Ermittlungsrichter.

Ein Untersuchungshaftbefehl kann nur aufgrund von

– Flucht nach § 112 Absatz 2 Nr. 1 StPO

– Fluchtgefahr nach § 112 Absatz 2 Nr. 2 StPO

– Verdunkelungsgefahr nach § 112 Absatz 2 Nr. 3 StPO

– Wiederholungsgefahr  nach § 112 a StPO oder –  

– bestimmter Anlasstaten / Katalogtaten (Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Nachstellen, Gefahr anderer schwerer Straftaten) nach § 112 Absatz 3 StPO erlassen werden.

 

Zu unterscheiden ist der Untersuchungshaftbefehl vom

Sicherungshaftbefehl nach § 453 c StPO

Vollstreckungshaftbefehl nach § 457 StPO

Arresthaftbefehl nach § 916 ZPO und der Form nach vom

Internationalen Haftbefehl und

Europäischen Haftbefehl.

 

Der so genannte Vorführungshaftbefehl ist ein gewöhnlicher Haftbefehl, der bei Ausbleiben des Angeklagten ohne genügende Entschuldigung gemäß § 230 StPO erlassen wird.

= ist eine nicht-öffentliche Verhandlung vor dem Ermittlungsrichter, in der darüber entschieden wird, ob ein inhaftierter, noch nicht rechtskräftig verurteilter Beschuldigter weiterhin in Untersuchungshaft bleibt oder ob er freigelassen werden muss.

Die Haftprüfung findet nicht automatisch statt, wenn ein Beschuldiger inhaftiert wurde. Der Beschuldigte – oder sein Strafverteidiger – müssen die Haftprüfung (sinnvollerweise: so schnell wie möglich) beantragen und innerhalb von zwei Wochen nach einem solchen Antrag muss die Haftprüfung stattfinden.

 

An der Haftprüfung nehmen

– der Beschuldigte,

– sein Strafverteidiger

– der Ermittlungsrichter und meistens auch

– der zuständige Staatsanwalt

teil.

 

Zu Beginn der Haftprüfung erhält der Beschuldigte die Gelegenheit, sich zu der ihm vorgeworfenen Straftat zu äußern. Wie auch sonst, hat er aber natürlich auch das Recht zu Schweigen, ohne dass ihm dies negativ ausgelegt werden darf. Unabhängig davon, ob der Beschuldigte schweigt oder sich äußert wird danach mündlich erörtert, ob nach dem derzeitigen Ermittlungsstand tatsächlich der für die Fortdauer der verhängten Untersuchungshaft notwendige dringende Tatverdacht vorliegt. Anschließend wird überprüft, ob auch ein Haftgrund (Fluchtgefahr, Verdunklungsgefahr, Wiederholungsgefahr) vorliegt und ob evtl. eine Haftverschonung des Beschuldigten möglich ist. Hierbei argumentieren meistens der Staatsanwalt und der Strafverteidiger des Beschuldigten gegeneinander. Am Ende entscheidet dann der Ermittlungsrichter, wobei er entweder die Haftfortdauer anordnet, den Haftbefehl aufhebt oder eine Haftverschonung beschließt.

= heißt, der Ermittlungsrichter erlässt gegen den Beschuldigten einen Haftbefehl wegen Fluchtgefahr, setzt diesen aber “außer Vollzug”. So existiert zwar der Haftbefehl,  er wird aber nicht vollzogen, der Beschuldigte befindet sich weiter in Freiheit.

Mit der Außervollzugsetzung eines Haftbefehls können bestimmte Voraussetzungen verknüpft sein:

– die Anweisung, sich zu bestimmten Zeiten bei dem Richter, der Strafverfolgungsbehörde oder einer von ihnen bestimmten Dienststelle zu melden,

– die Anweisung, den Wohn- oder Aufenthaltsort oder einen bestimmten Bereich nicht ohne Erlaubnis des Richters oder der Strafverfolgungsbehörde zu verlassen,

– die Anweisung, die Wohnung nur unter Aufsicht einer bestimmten Person zu verlassen,

– die Leistung einer angemessenen Sicherheit durch den Beschuldigten oder einen anderen.

 

Gute Argumente für eine solche Haftverschonung sind z.B.

– ein fester Wohnsitz des Beschuldigten,

– ein fester Job,

– intakte familiäre Verhältnisse (feste Partnerschaft, Kinder u. a.)

 

Oft kann eine Haftverschonung auch dadurch erreicht werden, dass man eine Sicherheitsleistung oder Kaution hinterlegt. Meist muss sich der Beschuldigte, wenn sich eine Haftverschonung erreichen lässt, mehrmals in der Woche bei der für seinen Wohnort zuständigen Polizeistation melden (sog. Meldeauflagen).

= ist das Ermittlungsverfahren abgeschlossen und das Zwischenverfahren durch die Entscheidung des Gerichts das Verfahren zur Hauptverhandlung zuzulassen beendet, beginnt das Hauptverfahren.

Kernstück des Hauptverfahrens ist die mündliche Hauptverhandlung die mit dem Aufruf der Sache beginnt. Zuerst vernimmt das Gericht den Angeklagten über seine persönlichen Daten und Verhältnisse. anschließend verliest die Staatsanwaltschaft die Anklageschrift. Sollte zwischen den Beteiligten (Angeklagter mit seinem Verteidiger, Staatsanwaltschaft und Gericht) eine Absprache stattgefunden haben, wird dies nun durch das Gericht verkündet. Fand keine Absprache statt muss der Angeklagte (mit seinem Verteidiger) entscheiden, ob er von seinem Schweigerecht Gebrauch oder Angaben zur Sache macht. Entscheidet sich der Angeklagte (nach Rücksprache mit seinem Verteidiger) dazu, Angaben zu machen, so darf er auch Lügen – sollte er dieser Lügen überführt werden, hätten sie keine weiteren strafrechtlichen Konsequenzen für ihn. Der Angeklagte darf in der Hauptverhandlung die Unwahrheit sagen, sofern er damit keinen Dritten wahrheitswidrig belastet.

In der anschließenden Beweisaufnahme gibt das Gericht vor, in welcher Reihenfolge die Zeugen vernommen werden. Hier können Be- und Entlastungszeugen in einer dem Gericht beliebigen Ordnung aussagen. Bis zur Urteilsverkündung können sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Verteidiger Beweisanträge stellen, über die das Gericht zwar nicht sofort aber „zeitnah“ zu entscheiden hat. Außerdem muss das Gericht bekanntgeben, (bis) wann es über die Beweisanträge entschieden haben will.  Im Laufe eines Umfangsverfahrens – also eines Verfahrens mit vielen Verhandlungstagen und einem sehr umfangreichen Aktenbestand – kann das Gericht auch ein Datum setzen, bis zu dem Beweisanträge gestellt werden müssen, um einer Verzögerungstaktik vorzubeugen.

Wurden alle Zeugen und Sachverständigen gehört und alle sonstigen Beweismittel in Augenschein genommen oder verlesen, zieht sich das Gericht in seiner jeweiligen Besetzung zur Beratung zurück. Diese kann zwischen wenigen Minuten und vielen Stunden dauern. Die Hauptverhandlung ist für diesen Zeitraum unterbrochen. Das Gericht gibt zwar für gewöhnlich an, zu welchem Zeitpunkt mit der Fortführung des Verfahrens zu rechnen sein wird, jedoch ist es an diese Angabe nicht gebunden.

Ist das Gericht zu einer Entscheidung gelangt wird die unterbrochene Hauptverhandlung fortgesetzt und das Gericht verkündet sein Urteil. Anschließend erläutert es kurz mündlich die Urteilsgründe. Im Anschluss an die Urteilsverkündung können sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung entweder das Urteil (vorerst) annehmen, Rechtsmittel (Berufung oder Revision) (bitte jeweils verlinken mit) einlegen oder den Verzicht auf Rechtsmittel erklären. Rechtsmittel müssen binnen einer Woche nach dem Tag der Urteilsverkündung durch die Staatsanwaltschaft oder die Verteidigung eingelegt werden. Werden keine Rechtsmittel eingelegt, wird das Urteil rechtskräftig. 

= als Folge eines Verkehrsunfalles kommt es häufig vor, dass der Geschädigte seinen Haushalt / seinen Beitrag zu einem gemeinsamen Haushalt zumindest teilweise für einen gewissen Zeitraum oder auf Dauer nicht leisten kann. Hieraus ergibt sich sein Anspruch auf Ersatz des Haushaltsführungsschadens wobei gesetzlich zwischen einer “Aufhebung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit” und einer “Vermehrung der Bedürfnisse” unterschieden wird. Der Umstand, dass der Geschädigte einer dritten Person gegenüber unterhaltsberechtigt ist, ist unerheblich.

Unterschieden wird beim Haushaltsführungsschaden zwischen dem tatsächlichen und dem fiktiven Schaden. Tatsächlicher Schaden ist konkret zu belegen, z. B. durch die Anstellung einer Haushaltshilfe, die Rechnung eines Gärtners fürs Rasenmähen oder einer Bügelfrau für die Wäsche. Hier ist die gegnerische Haftpflichtversicherung zur Zahlung des kompletten dem Geschädigten in Rechnung gestellten Betrages verpflichtet.

Verzichtet der Geschädigte jedoch auf professionelle Hilfe und lässt seinen Haushalt von seiner Schwester führen, seinen Rasen von seinem Nachbarn mähen und die Wäsche von seiner Mutter bügeln wird der Schaden fiktiv abgerechnet. Dies ist auch der Fall, wenn der Verletzte keine Hilfe annimmt und den Ausfall im Haushalt kompensiert, in dem er sich durch extreme Anstrengungen weiterhin selbst versorgt oder eine Minderung in der Versorgung akzeptiert.

Bei einem fiktiven Haushaltsführungsschaden können keine konkreten Rechnungen und Belege vorgelegt werden. Deshalb greifen die Gerichte auf eine von 3 Methoden für die Berechnung des Schadenersatzes zurück:

Differenzmethode: Zunächst ermittelt das Gericht den Umfang der Haushaltstätigkeiten, die der Betroffene vor dem Unfall regelmäßig selber ausgeführt hat und schätzt für den Gesamtumfang der Tätigkeiten eine Stundenanzahl. Weiter wird festgestellt, zu welchen Tätigkeiten in welchem Umfang der Betroffene nicht mehr fähig ist. Die Differenz zwischen geleisteter Stundenanzahl als Gesunder und geleisteter Stunden als Geschädigter wird mit dem Stundensatz, der einer Haushaltshilfe gezahlt werden müsste multipliziert und regional angepasst. Als Untergrenze für den Stundensatz wird jedoch bundesweit der Mindestlohn akzeptiert.

Tabelle nach Schulz-Borck/Hoffmann bzw. Pardey: Spezielle Tabellen bieten einen Anhaltspunkt an dem Gerichte sich gerne orientieren da in diesen Tabellen die erforderliche Stundenanzahl für bestimmte typische Tätigkeiten aufgeführt sind. Eine wichtige Rolle spielt hierbei die Anzahl der Personen im Haushalt, denn: eine Hausfrau mit fünf Kindern hat eine höhere Stundenanzahl zu leisten als ein Single-Mann. Diese Stundenzahl wird mit einem Betrag multipliziert, der sich wiederum am Tariflohn orientiert.

Hohenheimer Verfahren: Dieses Verfahren besteht aus sehr ausführlichen Fragebögen zur Bewertung der Haushaltsarbeit die u. a. auch das Familieneinkommen, die Haushaltsausstattung und -aufgaben, den Beruf des Haushaltsvorstandes, die Haushaltsgröße   etc. abfragen. Ein Gutachter erstellt anhand der Antworten ein Profil des Haushalts und ordnet dieses einem von sieben festgelegten Haushaltstypen zu. Auf dieser Basis ergibt sich, wie viel Schadenersatz dem Betroffenen zusteht.

  • Bild von Andreas Kohn, Ihrem Fachanwalt f?r Verkehrsrecht in Chemnitz
    Andreas M. Kohn

    Als Fachanwalt für Strafrecht bin ich den Umgang mit schweren Jungs und leichten Mädchen gewohnt.

    Als Fachanwalt für Verkehrsrecht kenne ich zudem die Tricks und Kniffe der Haftpflichtversicherer aber auch die Arbeitsweise der Behörden bei Ordnungswidrigkeiten und Fahrerlaubnissachen.

    20 Jahre Erfahrung haben mir gezeigt, dass Dummheit und Borniertheit nicht vor der Richterbank halt machen – von keiner Seite aus!

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