Buchstabe P

Von Passivlegitimation über Pflichtverteidiger bis hin zu Punktekonto.

Und ja: Diese Aufstellung ersetzt keine Rechtsberatung durch einen Anwalt. Für Richtigkeit und Vollständigkeit werden keine Haftung und kein Gewähr übernommen.

= klärt die Frage, ob der Aktivlegitimierte auch gegen den Richtigen geklagt hat, ob der Gegner also zu einer Leistung, die mit der Klage verfolgt wird, verpflichtet ist. Dies kann z. B. Schadenersatz oder Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall sein. Passivlegitimiert sind hier z. B. die gegnerische Versicherung, der Halter des Fahrzeugs und der Fahrer als Unfallverursacher.

= ist der materielle oder immaterielle Nachteil, der bei Verletzung des Körpers oder der Gesundheit und durch Tötung eines Menschen entsteht. Einfachstes und häufigstes Beispiel: Es ereignet sich ein Verkehrsunfall mit Beteiligung von Autos, Motorrädern oder Fahrradfahrern, wobei diese sich Verletzungen zuziehen. Aber auch der Sturz in einem Freibad gehört in diese Kategorie.

Materielle Schäden sind alle direkten oder indirekten finanziell nachteiligen Auswirkungen des Schadensereignisses. Direkte materielle Schäden sind Kosten, die der Verletzte direkt zu tragen hat, wie zum Beispiel die Kosten des Arztbesuchs. Unter indirekten materiellen Schäden sind die noch zukünftig entstehenden nicht direkt aus dem Schadensereignis resultierenden Vermögenseinbußen wie z. B. eine Erwerbsminderung des Geschädigten zu verstehen.

Neben den materiellen Schäden sind im Fall der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit auch die immateriellen Schäden zu ersetzen, also Schäden die nicht dem Vermögen zuzurechnen sind.

= die Pflichtverteidigung wird häufig auch als notwendige Verteidigung bezeichnet.

Die Strafprozessordnung schreibt vor, dass bei vorliegen bestimmter Voraussetzungen nur gegen den Angeklagten verhandelt werden darf, wenn er einen Verteidiger hat. Liegen diese Voraussetzungen vor, spricht das Gesetz von „notwendiger Verteidigung“ was bedeutet, dass ein Verteidiger notwendig ist, um das Strafverfahren überhaupt durchführen zu können. Diese notwendige Verteidigung wird auch als „Pflichtverteidigung“ bezeichnet, der „notwendige Verteidiger“ ist also der Pflichtverteidiger.

 Vereinfacht gesagt ist die Verteidigung immer dann notwendig, wenn z. B.

  • die Hauptverhandlung vor einem höheren Gericht als dem Amtsgericht stattfindet,
  • dem Beschuldigten ein Verbrechen zur Last gelegt wird,
  • wenn ein seh-, hör- oder sprachbehinderter Beschuldigter die Bestellung beantragt,
  • wenn wegen der Schwere der Tat,
  • wenn wegen der Schwere der zu erwartenden Rechtsfolge,
  • wenn wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage die Mitwirkung eines Verteidigers geboten erscheint oder
  • wenn ersichtlich ist, dass sich der Beschuldigte nicht selbst verteidigen kann.

Häufig wird einem Angeschuldigten zusammen mit der Anklageschrift ein Schreiben des Gerichts übersandt in dem er aufgefordert wird, einen Pflichtverteidiger zu benennen. Sollte dies in Ihrem Falle nicht geschehen sein, so heißt das nicht, dass eine Pflichtverteidigung ausgeschlossen ist. Kontaktieren Sie mich (verlinken mit: Kontakt) – und wir klären das!

= bei den in § 374 Abs. 1 Strafprozessordnung genannten Delikten kann der Verletzte selbst beim Strafrichter Klage erheben. Die Staatsanwaltschaft selbst verfolgt nach § 376 StPO diese Delikte nur bei vorliegendem besonderen öffentlichen Interesse. Ein solches besonderes öffentliches Interesse besteht in der Regel dann, wenn nicht nur das Opfer der Tat, sondern auch die Allgemeinheit betroffen ist. Sofern die Staatsanwaltschaft ein besonderes öffentliches Interesse annimmt, kann sie gemäß § 377 StPO jederzeit das Verfahren übernehmen.

= für Verstöße gegen bestehende Verkehrsregeln verleihen die Bußgeldbehörde oder das Gericht Punkte. Punkte, die im Fahreignungsregister (früher: Verkehrszentralregister) in Flensburg „verbucht“ werden. Sieben Punkte darf man aktuell auf seinem Konto sammeln – danach droht es ernst und ggf. auch teuer zu werden. Im Regelfall wird dann die Fahrerlaubnis entzogen und man muss 6 Monate bis zur Wiedererteilung warten und eine erfolgreiche MPU  (auf eigene Kosten) ablegen.

 

Warum gibt es dieses Punktesystem?

Hauptintention, das Punktesystem einzuführen war die Erziehung von Verkehrsteilnehmern, die wiederholt oder erheblich gegen das Verkehrsrecht oder die Straßenverkehrsordnung (StVO)  verstoßen haben. Das Punktesystem in Flensburg basiert auf einem Konzept der Verkehrspsychologie, das beim Verkehrsteilnehmer eine Änderung seiner Einstellung und seines Verhaltens zu Verkehrsregeln und Verkehrssicherheit bewirken soll.

Wenn eine Sanktion auf dem Girokonto oder im Geldbeutel spürbar wird, ist der Erziehungscharakter (leider) oft viel grösser als bei einem bloßen „Du, Du!“ und einem erhobenen Zeigefinger. Selbst gewohnheitsmäßige Raser und Drängler zeigen sich von manchem Bußgeldbetrag beeindruckt und ändern ihr Verhalten (vorübergehend). So wird neben der Intention „halte Dich an die Regeln“ auch der positive Nebeneffekt einer Reduzierung von Unfallgefahren erreicht. Haben Bußgelder keine Wirkung, muss ggf. ein Fahrverbot ausgesprochen und/oder der Führerschein eingezogen werden.

 

Wann kriegt man einen Punkt in Flensburg?

Punkte in Flensburg und somit Punkte in der Verkehrssünderkartei gibt es, wenn

  • man sich einen Verkehrsverstoß geleistet hat, der einen direkten Einfluss auf die Verkehrssicherheit hat oder
  • man einen Verkehrsverstoß begangen hat, der laut Bußgeldtabelle oder Bußgeldrechner mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro geahndet wird.

Wenn eine Regelmissachtung diese Voraussetzungen nicht erfüllt, gibt es auch keine Flensburg-Punkte und der Verstoß wird auch nicht in der Verkehrssünderkartei bzw. im Punkteregister erfasst.

 

Können Punkte abgebaut werden? Wie?

Punkte in Flensburg können nur bis zu einem Punktestand von 5 Punkten abgebaut werden. Wer dies umsetzen will hat folgendes zu beachten:

  • beim freiwilligen Punkteabbau darf der Punktestand nicht mehr als 5 Punkte aufweisen und
  • man muss freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmen.

Erfüllt man die Voraussetzungen, reduziert sich der Flensburg Punktestand um 1 Punkt. Ein weiterer freiwilliger Punkteabbau ist jedoch nur einmal innerhalb von 5 Jahren möglich.

 

Können Punkte im Fahreignungsregister verfallen? Wann und wie?

Wann auf einem Punktekonto angesammelte Punkte wieder gelöscht werden, hängt von der Schwere des zugrunde liegenden Verkehrsverstoßes ab. Im Vergleich zum „alten Flensburger Punktesystem“ können Punkte auch dann gelöscht werden, wenn man sein Punktekonto zwischenzeitlich wieder aufgefüllt hat.

Folgende Tilgungsfristen sind zu unterscheiden:

  • Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt werden nach zwei Jahren und sechs Monaten,
  • Ordnungswidrigkeiten mit 2 Punkten sowie Straftaten mit 2 Punkten werden nach fünf Jahren und
  • Straftaten mit 3 Punkten werden nach zehn Jahren

 

gelöscht.

Die Frist beginnt, wenn die Entscheidung rechtskräftig ist. Bevor die Punkte in Flensburg gelöscht werden, muss zu den Tilgungsfristen eine so genannte Überliegefrist addiert werden, die eine Laufzeit von einem Jahr hat. Unter der Überliegefrist ist die nachwirkende Speicherung von Einträgen bei der Tilgung zu verstehen. Die Punkte haben in diesem Zeitraum keine Auswirkungen mehr auf neue Verstöße, sie können aber für Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde herangezogen werden, die ihren Ursprung vor der Tilgung der Punkte hatten.

 

Wie viele Punkte sind‘s denn g‘rad?!

1. Online-Punkteabfrage über Internet-Anbieter

Nicht nur auf der Webseite des KBA können Sie Ihren Punktestand (gebührenfrei) in Erfahrung bringen. Es gibt auch andere Anbieter, die diesen Service anbieten. Einer davon ist zum Beispiel punkte-flensburg.de.

Auf dieser Webseite müssen Sie ein Online-Formular ausfüllen, um Ihr Punktekonto abzufragen. Das ist unkomplizierter als beim KBA, aber dafür nicht kostenlos.

2. Direkt vor Ort in Flensburg Punkte abfragen

Vor Ort im sogenannten „Auskunftspavillon“ des Kraftfahrt-Bundesamtes können Sie sich persönlich informieren, wie prall Ihr Punktekonto ist. Der Pavillon (Fördestraße 16 in Flensburg) ist von Montag bis Mittwoch sowie am Freitag von 9 bis 15 Uhr und am Donnerstag von 9 bis 17:30 Uhr geöffnet. Denken Sie daran, einen gültigen Identitätsnachweis (Personalausweis bzw. Reisepass) mitzubringen.

3. Abfrage über den Postweg

Auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes finden Sie einen vorgefertigten Antrag, den Sie ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben müssen. Schicken Sie diesen Antrag zusammen mit einer gut lesbaren Kopie des Personalausweises oder Reisepasses an das KBA. Dabei müssen sowohl die Vorder- als auch die Rückseite des Dokuments kopiert werden. Per Fax ist eine Punkteabfrage in Flensburg übrigens nicht möglich. Nach einer geringen Bearbeitungszeit erhalten Sie die Auskunft über Ihren Punktestand per Post.

4. Über die Internetseite des KBA

Wer im Besitz eines neuen, nach dem 1. November 2010 ausgestellten Personalausweises mit aktivierter Online-Ausweisfunktion ist,  kann seinen Punktestand in Flensburg auch online abfragen. Zusätzlich zum „modernen“ Ausweis sind hier noch ein Kartenlesegerät sowie die Installation der „AusweisApp2-Software“ auf dem Computer erforderlich. Auf der Webseite des KBA gibt es einen speziellen Online-Antrag, den Sie ausfüllen müssen. Im Anschluss daran wird kontrolliert, ob Ihnen Ihr Punktestand gleich online zum Download angeboten werden kann. Falls nicht, erhalten Sie die Auskunft über Ihre Punkte in Flensburg postalisch.

 

Gibt es Besonderheiten für Fahranfänger in der Probezeit?

Flensburger Punkte während der Probezeit können Konsequenzen auf eben diese haben. Die Regel hierbei ist:

1 Punkt in der Probezeit

= Verlängerung der Probezeit um 2 weitere Jahre plus (kostenpflichtige) Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger

Punkt(e) gibt es,

  • wenn der Verstoß einen direkten Einfluss auf die Verkehrssicherheit hatte oder
  • wenn der Verstoß mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro geahndet wird.

 

Gibt es auch Punkte für Fußgänger?

Auch Fußgänger, die gar keinen Führerschein haben, haben ein Punktekonto in Flensburg und können dieses füllen. In der Regel wird zwar jeder Verstoß eines Fußgängers gegen die StVO nur mit einem Bußgeld geahndet, jedoch ist auch das „Einfangen“ eines oder mehrerer Punkte als Fußgänger möglich.

Regelmäßig wird die Missachtung von Verkehrsregeln unter Drogeneinfluss sowie das vorsätzliche Überqueren einer geschlossenen Bahnschranke an einem Übergang jeweils mit 1 Punkt gewürdigt. Fußgänger, die sich widerrechtlich von einem Unfallort entfernen haben sich 2 Punkte verdient.

 

Besonderheiten bei Radfahrern

Auch für Radfahrer sind die Regeln der StVO bzw. StVZO bindend. Wer gegen diese verstößt, muss mit einem Bußgeld und ggf. Punkten in Flensburg rechnen. Entsprechend kann Fehlverhalten auf dem Drahtesel Auswirkungen auf den Führerschein haben.

Längst nicht jedem Radfahrer ist bewusst, dass er durch Verkehrsverstöße neue Punkte in Flensburg sammeln kann. Im Vergleich zu Autofahrern ist die Anzahl der punkterelevanten Verstöße deutlich geringer. Aber auch bei diesen Verstößen handelt es sich um bußgeldbewehrtes Fehlverhalten, auch wenn viele dieser Verstöße bei vielen Radfahrern auf der Tagesordnung zu stehen scheinen.

 

Punkte für Verstöße im Straßenverkehr

Je nach Schwere des Verstoßes werden unterschiedlich viele Punkte vergeben. Detaillierte Informationen über Punkte für die häufigsten Ordnungswidrigkeiten finden Sie hier.

  • Bild von Andreas Kohn, Ihrem Fachanwalt f?r Verkehrsrecht in Chemnitz
    Andreas M. Kohn

    Als Fachanwalt für Strafrecht bin ich den Umgang mit schweren Jungs und leichten Mädchen gewohnt.

    Als Fachanwalt für Verkehrsrecht kenne ich zudem die Tricks und Kniffe der Haftpflichtversicherer aber auch die Arbeitsweise der Behörden bei Ordnungswidrigkeiten und Fahrerlaubnissachen.

    20 Jahre Erfahrung haben mir gezeigt, dass Dummheit und Borniertheit nicht vor der Richterbank halt machen – von keiner Seite aus!

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